Freitag, 12. Dezember 2014

Ratgeber Bezuschussung Bürostuhl / höhenverstellbarer Schreibtisch

Immer mehr Menschen leiden an Wirbelsäulenerkrankungen oder haben Probleme mit ihren Gelenken. Häufig geschieht dies durch eine monotone Belastung am Arbeitsplatz.

Hier kann durch einen ergonomischen Bürostuhl und / oder einen höhenverstellbaren Schreibtisch Abhilfe geschafft werden.


Ein kleiner Ratgeber zum korrekten Ablauf:



Was wird bezuschusst und wie hoch?

Gesundheitsfördernde Möbel - vor allem Stühle (orthopädische Bürostühle, Arthodesenstühle), Stehpulte und Steh-Sitz-Tische - die du für die Ausübung deiner Arbeit benötigst.

Höhe des Zuschusses (je nach Leistungsträger):
- Rund 435,- Euro für einen orthopädischen Bürostuhl
- Rund 1.200,- Euro für einen höhenverstellbaren Schreibtisch


Wer bezuschusst und welche Voraussetzungen gelten?

Folgende Kostenträger bezahlen entweder Zuschüsse oder erstatten die Gesamtkosten:

Die Deutsche Rentenversucherung (BfA)

- für Personen, die 15 Jahre Beitragszeiten nachweisen
- oder für Personen, bei denen die Arbeitshilfe als medizinische Leistung zur Rehabilitation notwendig ist (Ziel: Erhalt der Arbeitsfähigkeit)

Die Berugsgenossenschaften (nach Arbeits- oder Wegeunfall)

Die Arbeitsagenturen
- für Versicherte mit mehr als 15 Beitragsjahren und ohne medizinsche Rehabilitation
- Bewilligt die Agentur für Arbeit deinen Antrag auf Arbeitshilfsmittel und hast du vor nicht mehr als sechs Monaten an einer Reha teilgenommen, kannst du auch ohne 15 Jahre Beitragszahlung einen Antrag an die deutsche Rentenversicherung stellen.

Das Integrationsamt (für Beamte und Studenten)

WICHTIG
Der Antrag muss VOR dem Ankauf gestellt werden. Sonst erlischt der Anspruch.



VORGEHEN - SCHRITT FÜR SCHRITT

1. Wenn du einen Antrag stellen willst, besorgst du dir bitte zunächst die Antragsunterlagen für berufsfördernde Maßnahmen beim zuständigen Rentenversicherungsträger und füllst diese aus. Du kannst dir die Unterlagen auch hier herunterladen: Download Formulare

2. Außerdem brauchst du ein ärztliches Attest oder den Entlassungsbericht aus der Reha. Aus der Bescheinigung sollte hervorgehen, dass du deinen Beruf nur unter Verwendung eines entsprechenden Arbeitshilfsmittels ausüben kannst. Soll es ein aeris Swopper oder Sedus Swing up sein, so sollte möglichst in der Berschreibung auf einen dreidimensional beweglichen Stuhl lauten, der sich den Bewegungen des Körpers anpassen kann.

3. Du benötigst fernen eine ausführliche Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung.

4. Hole dir einen Kostenvoranschlag in Form eines Angebots bei uns ein.

5. Reiche diese Unterlagen bei der Rentenversicherung ein, die dir auch deine Rentneinformationen zusendet.

Die Rentenversicherung leitet deinen Antrag zur Prüfung weiter an den Medizinischen Dienst. Deren Bescheid über Genehmigung oder Ablehnung leitet die Rentenversicherung dann an dich weiter.


Bei einem positiven Bescheid...
... kaufst du dir dann deinen Stuhl und reichst die Rechnung bei der BfA ein, die dann die Kosten bis zum vorher genannten Maximalbetrag erstattet.

Ist der angeschaffte orthopädische Bürostuhl teurer als der Zuschuss, zahlt der Arbeitgeber oft den Unterschiedsbetrag. Der Stuhl gehört dann dem Arbeitgeber.
Du kannst aber auch die Differenz selbst bezahlen. Dann gehört der Stuhl dir privat.


Bei einem negativen Bescheid...
... sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Zur Begründung kannst du auf die entsprechende DIN Norm des Bürostuhls hinweisen und der Stuhl den Anforderungen der Berufsgenossenschaft und der Deutschen Rentenversicherung gerecht wird. Ebenso kannst du anbringen, dass bei einem Probesitzen - auch im Vergleich zu anderen Stühlen - in Bezug auf deine Beschwerden der getestete Stuhl am besten helfen wird und somit eine weitere Teilnahme am Berufsleben ermöglicht wird.

Noch ein wichtiger Hinweis:
Vergewissere dich vor der Anschaffung bzw. Beantragung des Stuhl, dass dein Arbeitgeber dessen Einsatz erlaubt und du ihn an deinem Arbeitsplatz nutzen darfst.

Denn: Der Arbeitgeber entscheidet, welche Arbeitsmittel in seinem Betrieb verwendet werden.

Und: Er ist nicht gezwungen, einen rückengerechten Stuhl zu erlauben.

Außerdem müssen gegebenenfalls der Sicherheitsingenieur und der Betriebsarzt zustimmen.



Und zum Schluss:
Wird der Stuhl / Schreibtisch definitiv nicht genehmigt, so lohnt sich auch immer das persönliche Gespräch mit dem Abteilungsleiter / Vorgesetzten / Chef. Es wird zwar häufig der Eindruck erweckt, dass solche Dinge nicht angeschafft würden, wer lässt jedoch einen guten Mitarbeiter, welcher sich immer für die Firma einsetzt, bei so einer Anschaffung hängen?



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