Immer mehr Menschen leiden an Wirbelsäulenerkrankungen oder haben
Probleme mit ihren Gelenken. Häufig geschieht dies durch eine monotone
Belastung am Arbeitsplatz.
Hier kann durch einen ergonomischen Bürostuhl und / oder einen höhenverstellbaren Schreibtisch Abhilfe geschafft werden.
Ein kleiner Ratgeber zum korrekten Ablauf:
Was wird bezuschusst und wie hoch?
Gesundheitsfördernde
Möbel - vor allem Stühle (orthopädische Bürostühle, Arthodesenstühle),
Stehpulte und Steh-Sitz-Tische - die du für die Ausübung deiner Arbeit
benötigst.
Höhe des Zuschusses (je nach Leistungsträger):
- Rund 435,- Euro für einen orthopädischen Bürostuhl
- Rund 1.200,- Euro für einen höhenverstellbaren Schreibtisch
Wer bezuschusst und welche Voraussetzungen gelten?
Folgende Kostenträger bezahlen entweder Zuschüsse oder erstatten die Gesamtkosten:
Die Deutsche Rentenversucherung (BfA)
- für Personen, die 15 Jahre Beitragszeiten nachweisen
-
oder für Personen, bei denen die Arbeitshilfe als medizinische Leistung
zur Rehabilitation notwendig ist (Ziel: Erhalt der Arbeitsfähigkeit)
Die Berugsgenossenschaften (nach Arbeits- oder Wegeunfall)
Die Arbeitsagenturen
- für Versicherte mit mehr als 15 Beitragsjahren und ohne medizinsche Rehabilitation
-
Bewilligt die Agentur für Arbeit deinen Antrag auf Arbeitshilfsmittel
und hast du vor nicht mehr als sechs Monaten an einer Reha teilgenommen,
kannst du auch ohne 15 Jahre Beitragszahlung einen Antrag an die
deutsche Rentenversicherung stellen.
Das Integrationsamt (für Beamte und Studenten)
WICHTIG
Der Antrag muss VOR dem Ankauf gestellt werden. Sonst erlischt der Anspruch.
VORGEHEN - SCHRITT FÜR SCHRITT
1. Wenn du einen Antrag stellen willst, besorgst du dir bitte zunächst
die Antragsunterlagen für berufsfördernde Maßnahmen beim zuständigen
Rentenversicherungsträger und füllst diese aus. Du kannst dir die
Unterlagen auch hier herunterladen: Download Formulare
2.
Außerdem brauchst du ein ärztliches Attest oder den Entlassungsbericht
aus der Reha. Aus der Bescheinigung sollte hervorgehen, dass du deinen
Beruf nur unter Verwendung eines entsprechenden Arbeitshilfsmittels
ausüben kannst. Soll es ein aeris Swopper oder Sedus Swing up sein, so
sollte möglichst in der Berschreibung auf einen dreidimensional
beweglichen Stuhl lauten, der sich den Bewegungen des Körpers anpassen
kann.
3. Du benötigst fernen eine ausführliche Stellen- oder Tätigkeitsbeschreibung.
4. Hole dir einen Kostenvoranschlag in Form eines Angebots bei uns ein.
5. Reiche diese Unterlagen bei der Rentenversicherung ein, die dir auch deine Rentneinformationen zusendet.
Die
Rentenversicherung leitet deinen Antrag zur Prüfung weiter an den
Medizinischen Dienst. Deren Bescheid über Genehmigung oder Ablehnung
leitet die Rentenversicherung dann an dich weiter.
Bei einem positiven Bescheid...
...
kaufst du dir dann deinen Stuhl und reichst die Rechnung bei der BfA
ein, die dann die Kosten bis zum vorher genannten Maximalbetrag
erstattet.
Ist der angeschaffte orthopädische Bürostuhl
teurer als der Zuschuss, zahlt der Arbeitgeber oft den
Unterschiedsbetrag. Der Stuhl gehört dann dem Arbeitgeber.
Du kannst aber auch die Differenz selbst bezahlen. Dann gehört der Stuhl dir privat.
Bei einem negativen Bescheid...
...
sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Zur Begründung kannst
du auf die entsprechende DIN Norm des Bürostuhls hinweisen und der Stuhl
den Anforderungen der Berufsgenossenschaft und der Deutschen
Rentenversicherung gerecht wird. Ebenso kannst du anbringen, dass bei
einem Probesitzen - auch im Vergleich zu anderen Stühlen - in Bezug auf
deine Beschwerden der getestete Stuhl am besten helfen wird und somit
eine weitere Teilnahme am Berufsleben ermöglicht wird.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Vergewissere
dich vor der Anschaffung bzw. Beantragung des Stuhl, dass dein
Arbeitgeber dessen Einsatz erlaubt und du ihn an deinem Arbeitsplatz
nutzen darfst.
Denn: Der Arbeitgeber entscheidet, welche Arbeitsmittel in seinem Betrieb verwendet werden.
Und: Er ist nicht gezwungen, einen rückengerechten Stuhl zu erlauben.
Außerdem müssen gegebenenfalls der Sicherheitsingenieur und der Betriebsarzt zustimmen.
Und zum Schluss:
Wird
der Stuhl / Schreibtisch definitiv nicht genehmigt, so lohnt sich auch
immer das persönliche Gespräch mit dem Abteilungsleiter / Vorgesetzten /
Chef. Es wird zwar häufig der Eindruck erweckt, dass solche Dinge nicht
angeschafft würden, wer lässt jedoch einen guten Mitarbeiter, welcher
sich immer für die Firma einsetzt, bei so einer Anschaffung hängen?
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